Mandatsablauf
Mit der Auswahl eines Rechtsbeistandes treffen Sie bereits zu Beginn eine bedeutsame Entscheidung, für die Vertrauen und Kompetenz maßgeblich sind.
Sie erhalten im Rahmen des Beratungsgespräches ausreichend Zeit, Ihr Anliegen zu erläutern und Fragen zu stellen. Es gehört zu einem ordnungsgemäßen Mandatsablauf, dass die Kommunikation gewährleistet wird.
Wichtig ist vor allem, dass die aktuell zu klärende Lage in aller Ruhe und mit der gebotenen Sachlichkeit besprochen werden kann.
Zu grelles Licht gefährdet das Sehen. Übermässiger Lärm betäubt das Gehör. Zu starkes Gewürz verdirbt den Geschmack. Übergrosse Erregung stumpft das Gefühl.
Laotse (6. Jh. v.Chr., chinesischer Philosoph)
So kann nach dem Erstgespräch ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener individueller Beratungsplan mit Ihnen erörtert werden.
Vorgehen und Kosten stimme ich in enger Zusammenarbeit mit Ihnen ab. So erhalten Sie die bestmögliche Beratung zum fairen Preis.
Die Gebühren berechnen sich je nach Tätigkeitsfeld nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Handelt es sich um eine Tätigkeit, die nach einem Gegenstandswert beurteilt wird, richten sich die zu erhebenden Gebühren nach diesem Gegenstandswert. (§ 49 b Abs. 5 BRAO)
Auf Wunsch und in geeigneten Fällen können wir mit Ihnen ein individuelles Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbaren.
Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe sowie Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Informationen dazu erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls von mir.
Ich übernehme auch gern die Deckungsanfrage und Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung.