Schreibtisch mit Rechtsunterlagen
Winnie Behnisch

Ihre Rechtsanwältin in Meißen

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25 Jahre Erfahrung

Rechtsgebiete

Ich biete Beratung und Rechtsbeistand in folgenden Gebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht

    Kompetente Beratung und rechtssichere Durchsetzung oder Abwehr vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche aller Art.

  • Arbeitsrecht

    Beratung und Begleitung bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Abmahnungen und der Prüfung von Arbeitszeugnissen.

  • Betreuungs- / Pflegschaftsrecht

    Erfahrener Beistand und Vertretung in Bereuungsangelegenheiten, Pflegeschaften und weiteren rechtlichen Angelegenheiten für Ihre Angehörigen.

  • Bußgeld / Ordnungswidrigkeiten

    Fachliche Beratung bei Bußgeldbescheiden, drohendem Fahrverbot sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen.

  • Familienrecht

    Einfühlsame und konsequente Unterstützung in sensiblen Situationen. Persönliche Betreuung von Scheidung und Unterhalt bis zu Sorgerechts- und Umgangsfragen.

  • Mietrecht für Wohnraum und Gewerbe

    Verlässlicher Beistand bei Mietverträgen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Mängeln an der Mietsache und Kündigungen.

  • Nachbarschaftsrecht

    Lösungsorientierte Hilfe bei Konflikten am Grundstück, Grenzstreitigkeiten, Lärmbelästigungen und Wegerechten.

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

    Vorausschauende und rechtssichere Verschriftlichung Ihrer individuellen Vorsorgedokumente für selbstbestimmte Entscheidungen.

  • Sozialrecht

    Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Behörden, Ämtern und Sozialleistungsträgern.

  • Verfahrensbeistand

    Unabhängige und engagierte Wahrnehmung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen Verfahren.

  • Verkehrsrecht

    Rechtssichere Abwicklung von Verkehrsunfällen, Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie Unterstützung bei Sachschäden.

  • Wohnungseigentumsrecht

    Kompetente Vertretung von Wohnungseigentümern und Verwaltungen, Anfechtung von Beschlüssen sowie Begleitung bei Eigentümerversammlungen.

Rechtsgebiete

Ihre Rechtsanwältin in Meißen

Winnie Behnisch – Kompetenz, Erfahrung und persönliche Beratung

Seit über 25 Jahren stehe ich meinen Mandantinnen und Mandanten als Rechtsanwältin in Meißen mit langjähriger Erfahrung, juristischer Fachkenntnis und persönlichem Engagement zur Seite.

Als Allgemeinanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen von der transparenten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung verlässlich zur Seite.

Im Mittelpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeiten stehen Ihre individuellen und persönlichen Interessen und eine kompetente, zielgerichtete Wahrnehmung Ihrer Rechte. Dabei lege ich besonders Wert auf eine verständliche und transparente Rechtsberatung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Gemeinsam besprechen wir rechtlich fundierte und praxisorientierte Lösungen für Ihr Anliegen.

„Man sollte nicht das Unrecht verurteilen, sondern vielmehr das Recht, weil es sich vom Unrecht hat verdrängen lassen.“

Mandatsablauf

Transparent & verlässlich zu Ihrem Recht

Mit der Auswahl eines Rechtsbeistandes treffen Sie bereits zu Beginn eine bedeutsame Entscheidung, für die Vertrauen und Kompetenz maßgeblich sind.

Im Rahmen des Beratungsgespräches erhalten Sie ausreichend Zeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu erläutern und all Ihre Fragen zu stellen. Es gehört zu einem ordnungsgemäßen Mandatsablauf, dass eine verlässliche Kommunikation jederzeit gewährleistet wird. Besonders wichtig ist mir, dass die aktuell zu klärende Lage in aller Ruhe und mit der gebotenen Sachlichkeit besprochen werden kann.

Nach dem Erstgespräch erörtern wir gemeinsam einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen, individuellen Beratungsplan. Vorgehen und Kosten stimme ich stets in enger Zusammenarbeit mit Ihnen ab. So erhalten Sie eine bestmögliche Beratung zum fairen Preis.

Kosten & Gebühren im Überblick

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG): Die Gebühren berechnen sich je nach Tätigkeitsfeld nach dem RVG. Handelt es sich um eine Tätigkeit, die nach einem Gegenstandswert beurteilt wird, richten sich die zu erhebenden Gebühren nach diesem Gegenstandswert (Hinweis gem. § 49b Abs. 5 BRAO).

Individuelle Vereinbarung: Auf Wunsch und in geeigneten Fällen können wir mit Ihnen ein individuelles Zeithonorar oder ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Beratungs- & Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen und Vermögenslosigkeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe sowie Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Informationen dazu erhalten Sie selbstverständlich ebenfalls von mir.

Rechtsschutzversicherung: Ich übernehme für Sie auch gern die Deckungsanfrage und die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Justizia

Humorvolles

Im Kinderfall unserer Gemeinde ist eine hierorts wohnhafte, noch unbescholtene Minderjährige aktenkundig, welche durch ihre übliche Kopfbedeckung gewohnheitsmäßig Rotkäppchen genannt zu werden pflegte.

Der Mutter seitens der besagten R. wurde seitens ihrer Mutter ein Schreiben zustellig gemacht, in welchem dieselbe Mitteilung ihrer Krankheit und Pflegebedürftigkeit machte und verlangte, ihr eine Sendung von Nahrungs- und Genussmitteln zu Genesungszwecken zuzustellen.

Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Dieselbe machte sich in Folge der Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Übertreten des amtlichen Blumenpflückverbotes einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.

Dieser verlangte in gesetzeswidriger Amtsanmaßung Einsicht in das zu Transportzwecken von Konsumgütern dienende Korbbehältnis und traf in Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer verschwägerten und verwandten, im Baumbestand wohnenden Großmutter hin eilend war. Da wolfseits Verknappung auf dem Ernährungssektor vorherrschte, fasste er den Entschluss, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Papiere vorsprachig zu werden.

Weil dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem in Fressvorbereitung befindlichen Untier die diesfallsige Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen strafbaren Mundraub zur Durchführung brachte. Ferner täuschte das Tier bei der später eintreffenden R. seine Identität mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch Zweitverschlingung der R. seinen Tötungsvorsatz unter Beweis.

Der sich auf Dienstgang befindliche und im Forstwesen zuständige Waldbeamte B. vernahm Schnarchgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Tiermaules fest. Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, das dortseits zuschlägig beschieden und pro Schuss bezuschusst wurde.

Nach Beschaffung einer Pulverschießvorrichtung zu Jagdzwecken gab er in wahrgenommener Einflussnahme auf das Raubwesen einen Schuss ab. Dieses wurde in Fortführung der Raubtiervernichtungsaktion auf Kreisebenen nach Empfangnahmen des Geschosses ablebig.

Unter Zuhilfenahme eines Messers öffnete er den Kadaver zur Totvermarktung und stieß hierbei auf die noch lebhafte R. nebst beigehefteter Großmutter. Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug, öffentliches Ärgernis erregenden Lärm und Nichtbeachtung anderer Polizeiverordnungen Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtmachung zur Folge hatte.

Der Vorfall wurde von den kulturschaffenden Gebrüdern Grimm zu Protokoll genommen und starkbekinderten Familien in Märchenform zustellig gemacht. Wenn die Beteiligten nicht durch Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben derzeit noch lebhaft.

Ende.

Unbekannter Autor
Rotkäppchen